Mittwoch, 10. April 2019

Warum ist das Bahnhofsgelände in Güsen ein Denkmal?

Denkmalinformationssystem LSA
Denkmäler sind Zeugnisse menschlichen Lebens aus vergangener Zeit, die im öffentlichen Interesse zu erhalten sind. So sagt es das Gesetz.
Verbunden mit dem Status eines Denkmals sind für die Eigentümer dauerhafte Erhaltungspflichten, ein hoher Abstimmungsbedarf mit der Denkmalschutzbehörde, Einschränkungen in der Nutzung der Gebäude und Mehrkosten.
Was macht nun aber ausgerechnet das Bahnhofsgelände am Ortseingang von Güsen zu einem Denkmal?

Das unmittelbare gegenüber zweier Empfangsgebäude unterschiedlicher Bahnhöfe, die an einen gemeinsamen, durchgehend gepflasterten Vorplatz liegen, ist in Sachsen-Anhalt sehr selten. Die Konzeption solcher Eisenbahnknotenpunkte konnte wegen der Ungleichzeitigkeit der Errichtung der Eisenbahnstrecken nicht oft räumlich so günstig realisiert werden wie bei uns in Güsen. Die daraus resultierende Gesamtsituation am Bahnhof Güsen ist daher anspruchsvoll und eisenbahngeschichtlich bemerkenswert. Auch städtebaulich ist das Bahnhofsgelände markant ins Auge fallend.


Aber das Bahnhofsgelände umfasst mehr wie die Bahnhofsgebäude an der Strecke Magdeburg-Potsdam und an der Strecke Ziesar-Güsen-Jerichow sowie den Bahnhofsvorplatz.
Um den Zusammenhang des Gesamtensembles mit der Geschichte der Eisenbahn in Güsen herstellen zu können, ist auch die Erhaltung des noch vorhandenen Kopfbahnhofs der ehemaligen Kleinbahn erforderlich. Noch widersetzen sich die Bahnsteige, Gleisanlagen und einzelne technische Einrichtungen dem Zahn der Zeit. Aber die Sachbeschädigungen und Diebstähle an den Anlagen der Deutschen Bahn in den letzten Jahren haben den Zustand des Bahnhofs verschlechtert.


Aber Besserung ist in Sicht. Das Landesamt für Denkmalschutz in Sachsen-Anhalt prüft seit Ende 2018 die Auffassung des Teams von bahnhof17 zum Umfang des Denkmalschutzes auf dem Bahnhofsgelände.
Besichtigungen erfolgten und fachliche Stellungnahmen wurden eingeholt. Das Verwaltungsverfahren ist kurz vor dem Abschluss. Die Unterschutzstellung der Bahnsteige und Teile der Gleisanlagen könnte bereits unmittelbar bevorstehen.

1 Kommentar:

FJ hat gesagt…

Jetzt hat die untere Denkmalschutzbehörde des Landkreis Jerichower Land es auch schriftlich mitgeteilt. Die Gleise mit Bahnsteig sind mit etwa einer Länge von 50m Teil des Baudenkmals "Empfangsgebäude Kleinbahn Güsen-Ziesar-Groß Wusterwitz.

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